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Wirtschaftsrecht


Die Bezeichnung Wirtschaftsrecht bildet den Oberbegriff für alle Rechtsfragen rund um das Unternehmen und den kaufmännischen Verkehr. Die Bandbreite der Fragestellungen und Probleme ist weit gefasst.

Als Beispiele sind zu nennen die Rechtsform eines Unternehmens, der Schutz des materiellen und immateriellen Eigentums eines Unternehmens, Verträge sowohl mit eigenen Mitarbeitern als auch mit Kunden und Lieferanten, Inkasso, steuerliche Aspekte, innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr etc.

Unser Dienstleistungsspektrum im Rahmen unseres Tätigkeitsschwerpunktes Wirtschaftsrecht erstreckt sich daher insbesondere auf die Bereiche:

- Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Existenzgründung

- Fragen des Handelsverkehrs

- Miete von Gewerberaum

- Forderungsbeitreibung

- gewerblicher Rechtsschutz

- Wettbewerbsrecht

- Gesellschaftsrecht

- Unternehmensnachfolge

- e-commerce

- Vertragsgestaltung













 

 

Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de