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Mietrecht


Das Mietrecht wirft auch nach seiner Novellierung immer wieder Streitfragen für Vermieter wie Mieter auf, ob es nun um die Höhe der Miete, die Pflichten aus dem Mietverhältnis oder die Möglichkeiten der Kündigung geht.

Entsprechend breit ist das Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen schon im außergerichtlichen Bereich, etwa bei der Vorbereitung oder Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen, der Geltendmachung von Mietrückständen oder Regulierung von Mietschulden oder der Beratung über Kündigungsmöglichkeiten für Mieter und Vermieter.

Das setzt sich dann im gerichtlichen Verfahren fort, so vertreten wir Sie beispielsweise bei Mietzahlungs- und Räumungsklagen oder Klagen auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung.

Rechtsanwalt Merkle ist sind seit v ielen Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig und halten ihren Wissensstand durch entsprechende Fortbildungen ständig auf dem neuesten Stand.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 













Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de