Home
Kooperation
RA Wilfried Merkle
Steuerberater
Rechtsgebiete
- Baurecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Inkasso
- Verkehrsrecht
- Mietrecht
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Sozialrecht
Honorar
Kontakt
So finden Sie uns
Impressum
Datenschutz
Sitemap

Erbrecht


Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich.

Die Kanzlei berät Sie in Nachlassfragen. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt.

Die Kanzlei sucht den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.

Nachlassfragen folgen eigenen Regeln, deren Kenntnis nicht selbstverständlich ist, deren Folgen jedoch erheblich sind.

Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen - Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird.

Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten hingegen bleibt erhalten.

Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden.

So kann für den Fall krankheits- und altersbedingter Geschäftsunfähgikeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

So können im Patiententestament Anordnungen getroffen werden, die nicht gewünschte, lebensverlängernde Maßnahmen im akuten Fall untersagen.
















Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de